3384 Haunoldstein

Wimpassingerstr. 1

 

Verkauf € 50.000,- exklusiv Anschluss- Gebühren/Abgaben

 

Grundstücknummer: 97

Katastralgemeinde Haunoldstein

Grundbuchnummer: 19474

Einlagezahl: 15

Grundfläche: 733m²
Wohnfläche: bis zu 210


Keine Maklerkosten

Link zur Gemeinde: www.haunoldstein.at



Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Eduard Fischer
+43 664 572 3181



Lage:

Die schöne Lage am Fuße des Dunkelsteinerwaldes und die Nähe zur Landeshauptstadt St.Pölten zeichnen die Gemeinde Haunoldstein als angesehenen Wohnort aus.

Verkehrsanbindung:

Die sehr gute Infrastruktur sowie die Nähe (4 km) zur A1 und die Bundesstraße 1, die durch die Ortschaft Groß Sierning führt, sprechen für die Gemeinde.
Haltestelle der Buslinie 485 St.Pölten-Großsierning

Infrastruktur:

Kindergarten
Volksschule
Tagesmutter
Bank
Nahversorger
Tankstelle
Friseur
Gemeindearzt in der nächsten Ortschaft mit Hausapotheke

Freizeit:

Großzügige Freizeitanlage mit Flussbad, Kinderspielplatz, Tennisplätze, Fußballplatz, Asphaltbahnen und einen Volleyballplatz.

Kulturelle und sportliche Vereinstätigkeit in den Lokalitäten und in den Räumlichkeiten der Volksschule.


Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Gebühren:

Kanalanschlußgebühr:
€ 2.339,26

Der Einheitssatz für das Schmutzwasser SW beträgt € 12,74 (exkl. 10 % Ust.) pro m² Berechnungsfläche.

Der Einheitssatz für das Regenwasser RW beträgt € 4,95 (exkl. 10 % Ust.) pro m² der halben Berechnungsfläche.


Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine einmalige Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.

Das bedeutet, dass die Einmündungsabgabe auch dann vorgeschrieben wird, wenn gar kein tatsächlicher Anschluss an die Kanalanlage vorliegt, aber jederzeit die Möglichkeit dazu besteht.


Wasseranschlußabgabe: € 1.470,37

Der Einheitssatz beträgt laut Wasserabgabenordnung € 8,21 (exkl. 10 % Ust.) pro m² Berechnungsfläch.

Die Wasseranschlußabgabe ist für den Anschluß an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.Die Höhe der Wasseranschlußabgabe ist derart zu berechnen, daß die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.

 

EVN-Anschlußgebühr: € 2.330,-

Sie erhalten von uns eine Rechnung über die Netzanschlussgebühren für Errichtungs- und Verstärkungsmaßnahmen im Netz. Für einen typischen Anschluss eines Einfamilienhauses wird eine Pauschale von 2.330,- (inkl. Ust.) verrechnet. Diese Pauschale gilt im verbauten Gebiet. Treten erschwerten Rahmenbedingungen auf, wie zum Beispiel große Entfernungen oder schwierige Bodenbeschaffenheit, erfolgt eine individuelle Verrechnung der Netzanschlussgebühr.

 

Ist Ihr Hausanschluss fertig gestellt, wird dies durch Ihr Elektro-Unternehmen an uns gemeldet. Das Unternehmen bestätigt, dass die Anlage normgerecht ausgeführt und die Sicherheitseinrichtungen überprüft sind. Anschließend wird zum vereinbarten Termin der Zähler montiert und Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Der Zähler kann nur montiert werden, wenn bereits der Energieliefervertrag abgeschlossen ist.

 

Aufschliesungsgebühr: € 15.229,10

Die Aufschließungsbeträge ergeben sich aus der Quadratwurzel der Grundfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz.

Der Bauklassenkoeffizient für die Bauklasse I beträgt 1,00 und erhöht sich je weitere zulässige Bauklasse um 0,25.

Ohne Bebauungsplan ist der Start-Faktor 1,25.

 

Verlegungs- und Installationskosten: € 9.000,-

von der Grundstücksgrenze bis zum Haus (Oberkante/Fundament Stromkasten, Material, Grabarbeiten von Strom, Wasser, Kabel-Internet-TV Bauer).

 

Keine Marklerkosten



Donau Siedlungsentwicklungs GmbH